Ereignisrekorder
BIOMONITOR III Ereignis-Rekorder werden zur Diagnose bzw. Detektion von Herzrhythmusstörungen eingesetzt.
Die Hauptindikationen in Deutschland sind der Verdacht auf Synkopen unklarer Herkunft und der kryptogene Schlaganfall.
Aber auch das Monitoring von Patienten mit erhöhtem Risiko für das Auftreten von Vorhofflimmern oder ventrikulären Arrhythmien sind etablierte Indikationen.
Die Implantation von BioMonitor 2 Ereignis-Rekordern ist derzeit nur im stationären DRG-System in der Regelvergütung vorgesehen. Es gibt keine regelhafte Erstattungsmöglichkeit einer ambulanten Implantation.
Die Explantation wird wiederum nur im ambulanten Bereich, über GOÄ laut EBM, erstattet.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum leitliniengerechten Einsatz, zur Kodierung und Vergütung von BioMonitor 2 Ereignis-Rekordern.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an reimbursement.de@biotronik.com